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1. Mitgliedschaft

1.1 Zusammensetzung:
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Aktives Mitglied des Jägerzuges „Gierather Boschte“ kann jeder junge Mann werden, der das 15. Lebensjahr vollendet hat.

2. Versammlungen

2.1 Allgemeines:
Versammlungen finden alle zwei Monate statt. Als Fixtermin dient hierzu bis auf weiteres der jeweils erste Sonntag des entsprechenden Monats. Einladungen sind den Mitgliedern trotz alle dem rechtzeitig zuzustellen.
Weitere Versammlungen sind nach Bedarf einzuberufen und müssen mindestens 14 Tage vorher bekannt gemacht werden.

2.2 Beschlussfähigkeit:
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der aktiven Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmungsmehrheiten beziehen sich grundsätzlich auf die Anwesenden. Stimmberechtigt sind nur aktive Mitglieder. Die Aufnahme bzw. der Ausschluss eines Mitgliedes, sowie Statutenänderungen erfordern die Anwesenheit von mindestens 2/3 der aktiven Mitglieder.

2.3 Aufnahme:
Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes muss mit einer 2/3-Mehrheit bestätigt werden.

2.4 Ausschluss:
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt nach offener Aussprache der Anwesenden in geheimer Abstimmung, wobei eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Zum Ausschluss führt z.B. vereinsschädigendes Verhalten oder Desinteresse am Vereinsleben.

2.5 Austritt:
Ein Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und kann nicht rückwirkend erfolgen.

2.6 Statuten:
Statutenänderungen sind grundsätzlich nur durch 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden möglich.

2.7 Bekanntmachung:
Über die bei 2.3, 2.4 sowie 2.6 aufgeführten Punkte kann nur dann abgestimmt werden, wenn dies in der Einladung zur Versammlung bekannt gemacht wurde.

3. Vorstand

3.1 Definition:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Er führt die Geschäfte des Vereins.

3.2 Amtszeit:
Vorstandswahlen und Neuwahlen von Zugführer und Spieß, sowie des 1. und 2. Leutnants finden alle zwei Jahre statt.

3.3 Kandidatur:
Jedes Vereinsmitglied, welches sich bereit erklärt, für einen Posten im neuzuwählenden Vorstand oder Offiziersstab zu kandidieren, muss dies dem Vorstand zu Beginn der Versammlung kund tun.
Sollte ein Mitglied, welches Interesse an einem Posten bekundet, an der Versammlung, auf welcher die Neuwahlen durchgeführt werden, aufgrund von Krankheit, Arbeit oder Urlaub verhindert sein, so muss die Bereitschaft zur Übernahme eines Amtes vor der Versammlung beim amtierenden 1. Vorsitzenden schriftlich (unter Angabe des Amtes) angemeldet werden.
Vorschläge, die während der Versammlung von einzelnen Zugkameraden gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden, wenn die vorgeschlagenen Zugkameraden nicht anwesend sind.

4. Finanzen

4.1 Geschäftsjahr:
Das Geschäftsjahr des Vereins wird zum Ende des Monats des Schützenfestes abgeschlossen.

4.2 Kassenprüfer:
Die Kasse wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Kassenprüfer geprüft, welcher von der Versammlung zum Ende des Geschäftsjahres mit einfacher Mehrheit bestimmt wird. Den Bericht hat er auf der ersten Versammlung des neuen Geschäftsjahres vorzulegen.

4.3 Beiträge:
Der monatliche Vereinsbeitrag für aktive Mitglieder wird durch Versammlungsbeschluss festgelegt. Passive Mitglieder zahlen einen festen Jahresbeitrag von 20 Euro.
Die Jahresbeiträge an den BSV sind von den Vereinsbeiträgen unabhängig zu zahlen.

4.4 Strafgelder:
Für unentschuldigt versäumte Versammlungen hat jedes aktive Mitglied 10 Euro zu zahlen, unentschuldigte Verspätungen werden mit einer Strafe von 5 Euro geahndet.
Hiervon nicht betroffen sind öffentliche Veranstaltungen wie z.B. Schützenfest oder die Maifeierlichkeiten, an denen der Spieß anhand des Strafenkataloges vorgeht.

4.5 Kurzfristige Ausgaben:
Der Vorstand ist befugt, im Einzelfall über einen Betrag von bis zu 75 Euro für die laufenden Geschäfte im Zeitraum zwischen zwei Versammlungen zu verfügen.

4.6 Finanzieller Anspruch:
Sollte ein Mitglied aus dem Verein austreten bzw. ausgeschlossen werden, besteht kein finanzieller Anspruch auf bisher geleistete Zahlungen.

5. Veranstaltungen

5.1 Allgemein:
Zu den Veranstaltungen an Schützenfesttagen und zu den Maifestivitäten erscheinen grundsätzlich alle aktiven Mitglieder gemäß dem Regimentsbefehl und in zweiter Linie dem zuginternen Programm.

5.2 Sonstiges:
Über sonstige, den Zug betreffende Veranstaltungen werden die Mitglieder auf den Versammlungen und auf schriftlichem Wege informiert.

6. Zugkönig

6.1 Zugkönigsschießen:
In der Zeit vom 1. Mai bis zum Schützenfest des selben Jahres findet das Pfänder- und Zugkönigsschiessen statt. Am Pfänder- und Zugkönigsschiessen können sich alle aktiven Mitglieder des Vereins beteiligen.
Ein Mitglied, welches bereits Zugkönig war, setzt zwei Jahre aus, bevor es sich erneut um die Königswürde bewerben darf.

6.2 Verpflichtungen:
Als äußeres Zeichen der Königswürde, trägt der Zugkönig die Zugkönigskette. Diese unterliegt während der gesamten Amtszeit seiner Obhut und muss an allen öffentlichen Auftritten des Zuges getragen werden.
Der Zugkönig und mindestens ein Mitglied seiner Wahl nehmen an allen öffentlichen Veranstaltungen des BSV Gierath/Gubberath teil.

7. Schützenkönig

7.1 Bedingungen:
Jedes Mitglied, welches die Schützenkönigswürde anstrebt, hat seine Bereitschaft mindestens ein halbes Jahr vor dem Königsvogelschuss des BSV dem Verein mitzuteilen.
Eine Zustimmung und Unterstützung behält sich der Zug durch Versammlungsbeschluss vor. Hierzu ist wiederum eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Beschlossen:
Gierath, den 21.11.1997

Geändert:
Gierath, den 13.11.1998
Gierath, den 08.12.2002

24.08.2010
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